AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Catering

Allen Verträgen zwischen privaten oder gewerblichen Kunden und ISSMA Catering & Deli Kantine Stellmacher & Schmieade GbR (nachfolgend Auftragnehmer genannt) sowie den damit in Zusammenhang stehenden Nebenleistungen, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde, soweit sich aus einem individuell abgeschlossenen Vertrag nichts anderes ergibt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese ausdrücklich bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden. Einkaufs- oder Zahlungsbedingungen des Kunden gelten als nicht anerkannt. Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald ein Auftrag schriftlich oder mündlich vorliegt und dieser vom Auftragnehmer schriftlich oder mündlich bestätigt bzw. angenommen oder ausgeführt wurde.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen, wie z.B. die Herstellung und Lieferung von Speisen und Getränken, Serviceleistungen sowie Personaldienstleistungen.

§ 1 Vertragsabschluss und Preise

Vertragspartner ist für sämtliche Aufträge die ISSMA Catering & Deli Kantine Stellmacher & Schmieade GbR, vertreten durch die Gesellschafter Christian Stellmacher und Chris Schmieade, Österreicher Str. 95, 01279 Dresden.

Die Angebote der ISSMA Catering & Deli Kantine sind freibleibend und unverbindlich.
Alle auf den Internetseiten und in Druckerzeugnissen genannte Preise verstehen sich inkl. der derzeit geltenden Mehrwertsteuer. In den Angeboten wird die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen.

Fahrt- oder sonstige Kosten, wie z.B. Übernachtungskosten, werden ggf. im Angebot separat aufgezeigt.

Preis- und Leistungsänderungen, sowie Korrekturen bei auftretenden Irrtümern behält sich der Auftragnehmer vor.

§ 2 Lieferungen und Leistungen

Der Auftragnehmer ist stets um Einhaltung der vertraglich vereinbarten Liefertermine bemüht und trifft dazu die entsprechenden Vorkehrungen. Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat dieser jedoch auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Ansprüche für den Kunden entstehen. Der Auftragnehmer informiert in diesem Falle den Auftraggeber unverzüglich.

Gleiches gilt, wenn sich der Auftragsumfang auf Veranlassung des Auftraggebers gegenüber dem ursprünglichen Auftrag ändert oder erweitert.

§ 3 Gewährleistung

Sämtliche Aufträge werden vom Auftragnehmer frisch zubereitet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang zu prüfen und Reklamationen sofort mitzuteilen. Etwaige Gewährleistungsrechte des Auftragnehmers entfallen, falls behauptete Mängel bzw. Minderleistungen später als 24 Stunden nach Entgegennahme der Lieferung beanstandet werden.
Sollten saisonbedingte Waren, wie Obst und Gemüse, nicht erhältlich sein, behält sich der Auftragnehmer den Ersatz durch gleichwertige Rohstoffe vor.

§ 4 Zahlung

Übersteigt der Wert des erteilten Auftrages ein Volumen von 1.000 € brutto, kann der Auftragnehmer vom Auftragnehmer ein Deposit von bis zu 50 % des Gesamtpreises verlangen, welches spätestens 10 Kalendertage vor Liefertermin zur Zahlung fällig ist. Geleistete Anzahlungen werden mit der Endrechnung verrechnet.

Rechnungen des Auftragnehmers sind binnen 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug wird der Verzugsschaden entsprechend geltend gemacht.

Aufrechnungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, seine Ansprüche sind ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

§ 5 Stornierung

Stornierungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform und sind bis 21 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin kostenfrei.
Bei einer Stornierung bis zu 10 Tagen vor dem Liefertermin hat der Auftraggeber 30 % des Bruttorechnungsbetrages, mindestens jedoch 250,00 €, zu tragen. Bei einer Stornierung bis zu 4 Tagen vor Liefertermin sind 50 % des Bruttorechnungsbetrages, mindestens jedoch 350,00 €, vom Auftraggeber zu tragen. Erfolgt die Stornierung ab dem 3. Tag vor Liefertermin, hat der Auftraggeber den gesamten vereinbarten Bruttorechnungsbetrag zu entrichten.

Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Stornierung aufgrund höherer Gewalt, also eines nicht von dem Auftraggeber zu vertretenden Ereignisses (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahme, Todesfall), erfolgt.

§ 6 Vermietung

Sofern im Rahmen des Auftrages Gegenstände an den Auftraggeber, wie Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und sonstiges vermietet werden, werden diese nur für den vereinbarten Zweck zur fachgerechten Verwendung und für die Dauer der vereinbarten Zeit zur Verfügung gestellt. Die gelieferten Speisen werden auf und in Geschirr und Geräten des Auftragnehmers angerichtet.
Sämtliche ausgeliehene Gegenstände sind pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand an den Auftragnehmer zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch und angeschlagenes Geschirr gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

§ 7 Gerichtsstand

Für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.

Diese AGB´s treten zum 01.01.2017 in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden.